Kein Alkohol am Steuer
Oberkommissarin Eyrich klärt Schüler des Egbert-Gymnasiums auf
Münsterschwarzach Für viele Jugendliche ist es eine Selbstverständlichkeit, einen Führerschein zu machen, sobald das Mindestalter dazu erreicht ist. Weniger selbstverständlich ist es allerdings, diesen auch zu behalten. Dabei ist eines klar: Alkohol am Steuer ist nie eine gute Idee. Aber wie genau sind die Regelungen dafür festgesetzt, und ab wie viel Promille ist der Führerschein fällig?
Um diese und weitere Fragen zu klären und somit die autofahrende Jugend des Egbert-Gymnasiums auf alle Eventualitäten vorzubereiten, kam am 25. April die Oberkommissarin Susanne Eyrich von der Kitzinger Polizei zu Besuch. Ihren Vortrag vor der Q11 begann die Beamtin mit einer Klärung der generellen Rechtslage, in welchen Fällen überhaupt – Besitz eines Führerscheins vorausgesetzt – die Fahrerlaubnis besteht. Mit 17 darf man sich, mit einer dazu berechtigten Begleitperson auf dem Beifahrersitz, ans Steuer setzen, und ab dem Erreichen der Volljährigkeit schon allein ins Verkehrsgetümmel stürzen.
Im Folgenden ging Frau Eyrich noch genauer ins Detail und kam darauf zu sprechen, was für alle Fahranfänger auf Probezeit und Personen unter dem 21. Lebensjahr gilt: Als Fahrer darf man die Grenze von 0,0‰ nicht überschreiten, sonst drohen saftige Geldstrafen, ein Punkt in Flensburg und eine Nachschulung. Für Wiederholungstäter verschlechtert sich die Aussicht auf ein gutes Davonkommen von Mal zu Mal bis hin zur Entwendung des Führerscheins.
Nach Ende der Probezeit liegt die Promillegrenze bei 0,5‰. Konsum anderweitiger, illegaler Drogen ist am Steuer außerdem strengstens untersagt. Bei einer polizeilichen Kontrolle herrscht in einem solchen Fall keine Gnade: Zwei Jahre lang muss man auf die vierrädrige Freiheit verzichten, bevor man sich erneut an die Führerscheinprüfung wagen darf.
- Erstellt am .