Unser Schutzkonzept

Maßnahmen zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt am EGM.

Wir, die Mitarbeiter des Egbert-Gymnasiums Münsterschwarzach mit Tagesheim und Musikschule unter der Trägerschaft der Abtei Münsterschwarzach, betrachten es als unsere Aufgabe, für den Schutz der uns anvertrauten Schüler Verantwortung zu übernehmen.

Die Kinder und Jugendlichen sollen die Schule als einen sicheren Ort wahrnehmen, an dem sie neben dem schulischen Lernen ihre Persönlichkeit entfalten und ihre sozialen Kompetenzen entwickeln können. Als Individuum, aber auch als Mitglieder der Schulfamilie werden die Schüler darin unterstützt und gefördert ihre eigenen Stärken zu erkennen, eigenständig und sozial zu denken und zu handeln. Wir verhalten uns gegenüber den Schülern achtsam und einfühlsam. Im Umgang wahren wir die persönliche Grenze und Intimsphäre eines jeden Mädchens und Jungen. Wir bestärken sie darin, ihren eigenen Gefühlen zu vertrauen und Grenzen zu setzen.

Das Recht des Kindes, NEIN zu sagen, respektieren wir und bestärken es darin. So unterstützen wir die Schüler darin, respektvoll mit ihren eigenen Grenzen und denen anderer Menschen umzugehen. In einer Atmosphäre der Achtsamkeit soll es für die Kinder und Jugendlichen selbstverständlich sein, uns um Rat zu fragen und um Hilfe zu bitten. Dabei nehmen wir die Anliegen derjenigen ernst und unterstützen sie. Wir sind uns über das Machtverhältnis und die damit verbundene Verantwortung zwischen Lehrern/Betreuern und Schülern bewusst. Bestehende Regeln und Grenzen, die eingehalten werden müssen, erläutern wir. Konsequenzen müssen angemessen und nachvollziehbar sein, Ironie und Bloßstellung vermeiden wir.

Haben Sie Fragen oder Anliegen zum Thema sexualisierte Gewalt? Gerne sind wir, das Präventionsteam des EGM, für Sie da:

Silke Bühler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Barbara Schielke (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)


Christliches Menschenbild

In unserem Schulkonzept werden die für uns wichtigen Grundlagen für ein christliches Zusammenleben beschrieben. Durch das Motto: „BE OPEN“ werden Schüler, Eltern und Mitarbeiter der Schule aufgefordert „…sich den eigenen Fähigkeiten, dem Mitmenschen, der Welt und Gott zu öffnen, um mit einem weiten Herzen und einer klaren Werteorientierung Zukunft zu gestalten.“ Für die Präventionsarbeit sind hierbei einige Punkte besonders entscheidend:

  • Die Würde eines jeden Mitglieds der Schulfamilie wird gleichermaßen geachtet. Jeder einzelne ist wertvoll, schützenswert und ernst zu nehmen.
  • Beim Umgang mit Fehlern und Konflikten sind wir maßvoll und verletzen den anderen nicht. Selbst versuchen wir mit Kritik konstruktiv umzugehen.
  • In schwierigen Phasen unterstützen wir uns gegenseitig und übernehmen Verantwortung für uns und andere.

Gewalt / gewaltähnliche Handlungen

Unter Gewalt verstehen wir Handlungen, verbale und nonverbale Äußerungen, sowie Unterlassungen, die das Wohl eines Menschen gefährden.

Kindeswohlgefährdung

Gefahr für die körperlichen, geistigen oder seelischen Bedürfnisse eines Kindes, die eine erhebliche Schädigung verursacht oder bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lässt. Zu unterscheiden sind vier Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung: Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch und häusliche Gewalt

Grenzverletzungen

Verhaltensweisen, die die körperlichen, psychischen oder auch Scham-Grenzen anderer überschreiten, ohne bereits einen sexuellen Übergriff oder strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt darzustellen. Grenzverletzungen werden meist unabsichtlich verübt, können subjektiv aber als sehr unangenehm erlebt werden, wie beispielsweise das Betreten von Duschräumen oder ungewollte Berührungen. Grenzverletzungen, die aus Versehen passieren, sind durch Entschuldigungen korrigierbar.

Sexuelle Übergriffe

Sexuelle Übergriffe sind ein absichtliches, geplantes und bewusstes Überschreiten von körperlichen oder sexuellen Grenzen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, wie z.B. unangemessener Körperkontakt, das absichtliche Berühren von Po, Brust oder Geschlechtsteilen, aber auch verbale sexuelle Belästigung.

Sexualisierte Gewalt

"Unter sexualisierter Gewalt oder Missbrauch wird jede Handlung verstanden, die an einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann." (Ursula Enders / Zartbitter e.V.)
"Aber auch anzügliche Witze, unangemessene Bemerkungen über den Körper des Kindes oder ein zugänglich machen erotischer bzw. pornografischer Magazine, Filme, Internetseiten werden als gewaltförmiges Handeln eingestuft." Günther Deegner / Kindesmissbrauch Weinheim-Basel 1998)

Strafrechtlich relevante Handlungen (§§ 174-184g StGB)

-Jede sexuelle Handlung an/vor einem Kind unter 14 Jahren -Sexuelle Handlungen bzw. das Vorschubleisten mit unter 16-jährigen -Sexuelle Handlungen mit über 16-jährigen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses

Teilhabe

Die Teilhabe an der Schulgemeinschaft wird im Schulkonzept wie folgt beschrieben: "Die gemeinschaftliche Bewältigung von Aufgaben, wie sie in der Benediktsregel gelehrt wird, ist ein wesentlicher Aspekt unserer Schulgemeinschaft. Durch Teilhabe an der Planung und Entwicklung der Schule sollen Entscheidungen von Schülern, Eltern und Lehrern als Gemeinschaft getragen werden. Die offene Bewältigung der Konflikte in der Schule und in der Klasse ist ein Weg zu diesem Ziel, aber auch Ausdruck eines christlich motivierten Umgangs miteinander und der gegenseitigen Achtung. Dabei kann der einzelne Schüler Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen und demokratische Konsensbildung in einer zunehmend privatisierten Gesellschaft lernen."

Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe finden Schüler und Eltern in folgenden Gremien:

  • SMV (Schülermitverantwortung)
  • Schulforum
  • Klassenrat
  • Klassensprecherversammlung
  • Vertrauenslehrer
  • Schülerforum
  • Klassenelternsprecher
  • Elternbeirat

Die Regelungen und Verfahren am Egbert-Gymnasium sind so gestaltet, dass alle, die dort leben und arbeiten, in ihrer Würde als Menschen gesehen, gefördert und geschützt werden. Leitung und Verantwortungsbereiche des Egbert-Gymnasiums sind für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für den Träger durchschaubar zu gestalten. Schülerinnen und Schüler des Egbert-Gymnasiums haben Rechte. Sie werden über diese Rechte informiert und darin bestärkt, sie aktiv einzufordern. Keine Autorität des Egbert-Gymnasiums ist unhinterfragbar. Soziales Lernen – Prävention ist im schulischen Lernprozess verankert.

Aus- und Fortbildung

Die Schulung aller Mitarbeiter erfolgt durch die Multiplikatoren der Grundschulung "Prävention sexualisierter Gewalt" der Koordinierungs- und Fachstelle Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg.

Für das EGM: Barbara Schielke, Silke Bühler, Pater Jesaja Langenbacher OSB Durch den Austausch bei den regelmäßigen Multiplikatorentreffen, bei der Fachstelle des Bistums Würzburg, wird die Schulung stets aktualisiert.

Laut § 10 und § 11 der PrävOMüS müssen alle in leitender Verantwortung haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, sowie alle Mitarbeiter, und ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen gründlich geschult und informiert werden.

Die Schulung findet für neue Mitarbeiter verpflichtend zu Beginn eines jeden Schuljahres statt. Mitarbeiter, denen es nicht möglich ist, an dieser Schulung teilzunehmen, müssen zeitnah an einer Schulung der Diözese Würzburg teilnehmen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die während des laufenden Schuljahres ihr Beschäftigungsverhältnis beginnen.

Selbstverpflichtungserklärung / Verhaltenskodex

Laut § 2 Abs. 3 der Präventionsordnung der Abtei Münsterschwarzach (PrävOMüS) müssen Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder erwachsene Schutzbefohlene betreuen oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben können, zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Selbstauskunft abgeben, dass sie wegen einer in § 2 Abs. 2 PrävOMüS Straftat weder verurteilt worden sind, noch gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Diese Personen müssen auch eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben. Diese beinhaltet einen Verhaltenskodex und hat dem von der Abtei vorgegebenen Muster in der jeweils aktuellen Fassung zu entsprechen (Vgl. § 6 PrävOMüS).

Erweitertes Führungszeugnis

Die in § 3 PrävOMüS genannten Personen müssen bei Einstellung bzw. Beförderung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen. Personen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung angestellt wurden, haben nach Inkrafttreten dieser Ordnung ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Der Beschäftigungsumfang spielt hierbei keine Rolle. Auch für vergleichbar tätige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen Kontakt haben können, sind zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Das vorzulegende Führungszeugnis ist nach § 4 Abs. 1 PrävOMüS unmittelbar nach Zugang von der die Personalakte führende Stelle zu prüfen und danach in einen verschlossenen Umschlag zur Personalakte bzw. zu den Akten des Rechtsträgers zu nehmen. Es darf bei Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.

Staatliche Vorschriften zum Schutz der uns anvertrauten Schüler und Schülerinnen:

Aus dem Vollzug von Art. 94 Abs. 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ergibt sich auch für die Abtei Münsterschwarzach als Schulträger des EGM die Verpflichtung, alle drei Jahre von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a BZRG einzufordern. Das erweiterte Führungszeugnis wird gegebenenfalls von der Schulaufsichtsbehörde zur Einsichtnahme angefordert. Eingeschlossen in diese Regelung sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sogenannten „nicht pädagogischen Bereich“. Die Abtei darf nur dann einen Mitarbeiter im EGM einsetzen, wenn das erweiterte Führungszeugnis keine entgegenstehenden Einträge aufweist.

Beschwerdewege

Unser oberstes Ziel ist, den Schutz des Opfers zu gewährleisten und eine Klärung der Beschwerden zu erreichen. Grundsätzlich steht es jedem Hilfesuchenden in der Schulfamilie offen, sich an eine Person seines Vertrauens zu wenden. Die offiziellen Ansprechpartner in der Schule (Schulseelsorge, Präventionsteam, Café Problem-los, Vertrauenslehrer) stehen Schülern, Eltern und Mitarbeitern zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu sind im EGM-Schulplaner und auf der Schul-Homepage zu finden.Darüber hinaus gibt es jederzeit das Recht und die Möglichkeiten, eine Fachberatung anonym in Anspruch zu nehmen (siehe Kontaktliste / Beratungsstellen). Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Bühler Silke Tel. 09324-20264, praevention(at)egbert-gymnasium.de

Schielke Barbara Tel. 09324-20264, praevention(at)egbert-gymnasium.de

Missbrauchsbeauftragte der Abtei Münsterschwarzach

Christoph Gerhard OSB
Schweinfurter Str. 40
97359 Schwarzach a. Main
Tel. 09324 / 20 488
p.christoph(at)abtei-muensterschwarzach.de

Frau Dr. Birgitta Bauer 
Otto-Richter-Str. 8 
97074 Würzburg 
Tel 0931 / 4523075 
bauerbme(at)web.de

Kontakt

Abtei Münsterschwarzach K.d.ö.R 
Egbert-Gymnasium Münsterschwarzach
Schweinfurter-Str. 40
97359 Münsterschwarzach

Telefon: 09324/ 20 260
Fax : 09324/ 20 460
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulleitung

OStD Markus Binzenhöfer
StD Br. Dr. Jeremia Schwachhöfer