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Aktuelles

Elternbrief zur Schulöffnung

Der Elternbrief zur Schulöffnung informiert über die derzeitige Corona-Verordnung am EGM und den weiteren Ablauf.

Sehr geehrte Eltern der Jahrgangsstufen 5 und 6, liebe Schülerinnen und Schüler,

es geht wieder los! – Ab dem 18. Mai werden wieder Schülerinnen und Schüler der Unterstufe am EGM unterrichtet werden, und wir freuen uns darauf, auch mit unseren Jüngsten endlich wieder persönlich in Kontakt treten zu können. Über die zahlreichen Besonderheiten dieser nächsten Etappe darf ich Sie und Euch heute genauer informieren.

Wir unterrichten zeitgleich jede Klasse der 5. und 6. Jahrgangsstufe nach dem regulären Stundenplan, wobei die Klasse in einer Woche jeweils nur zur Hälfte am Haus ist. In der folgenden Woche ist dann jeweils die andere Hälfte dran. Somit entsteht eine Woche A (18.-22. Mai) und eine Woche B (25.-29. Mai). Die genaue Einteilung der Schüler entnehmen Sie bitte der Tabelle im Anhang. Die Gruppe, die jeweils nicht am Haus ist, wird von den Lehrkräften weiterhin mit Aufgaben über die Lernplattform mebis in Form eines Wochenplans versorgt. Mit den so entstehenden Kleingruppen können wir die Abstandsregeln in den Räumen einhalten (s.u.) und die Kinder im Unterricht und Tagesheim intensiv betreuen.

Jede Klasse bekommt einen eigenen Pausenbereich zugewiesen. Für die Fächer Musik / Chor und Sport werden eigene Konzepte erarbeitet, um den Kindern trotz der Einschränkungen Abwechslung im schulischen Alltag zu ermöglichen, z.B. durch einen gemeinsamen Spaziergang. Sportsachen sind dazu nicht erforderlich. Die wöchentliche Theatereinheit werden wir vorerst zur Intensivierung und Festigung des Stoffs in den Fächern Mathematik, Deutsch und der Fremdsprache nutzen. In der Klassenleiterstunde und im Fach Religion soll es die Möglichkeit für die Kinder geben, über ihre Erfahrungen mit und in der Krise ins Gespräch zu kommen.

Laut Auskunft der Landratsämter fahren die Schulbusse ab dem 18.5. regulär. In den Bussen besteht Maskenpflicht. Leider müssen wir derzeit noch auf unsere Schülerlotsen verzichten, da die 10. Jahrgangsstufe noch nicht beschult wird. Bitte geben Sie ihrem Kind eine Brotzeit für die große Pause mit, da wir aufgrund der Vorgaben (offene Speisen, Andrang) noch keinen Pausenverkauf anbieten können. Im Klosterladen können sich die Schüler aber versorgen (außer Montag).

Ab dem 18. Mai ist auch wieder unser Tagesheim für die Schülerinnen und Schüler da. Es findet in der gewohnten Form für die Teilgruppe statt, die gerade am Haus ist. Für das Mittagessen gilt ein spezieller Modus (zwei Essensgruppen), den die Betreuer des Tagesheims anleiten. Auf offene Speisen (Obstschalen etc.) müssen wir zwar verzichten, können aber gemäß einem eigenen Hygienekonzept ein vollwertiges Mittagessen anbieten. Sollten Sie Ihr Kind trotzdem nicht in das Tagesheim geben wollen, informieren Sie bitte per Mail oder telefonisch das Sekretariat.

Notbetreuung wird wie bisher weiterhin bei uns angeboten, bei Bedarf auch in den Pfingstferien. 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt (12.5.) ist noch nicht bekannt, wie mit der Notengebung in den Klassen 5-10 verfahren werden soll. Betrachtet man aber die großzügigen Regelungen, die für die Jahrgangsstufen 11 und 12 getroffen wurden, so ist kaum zu erwarten, dass die fehlenden Leistungserhebungen in vollem Umfang nachgeholt werden müssen. Im Vordergrund steht in unserer Arbeit nun das Festigen des bisherigen und das Durchnehmen des neuen Stoffs, nicht das Abprüfen von Leistungen. In Planung ist lediglich ein (nicht benoteter) Test in den Kernfächern, der Lehrkräften und Schulleitung Aufschluss über den Wissensstand der Kinder geben soll.

Die folgenden Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID 19 sind verpflichtend einzuhalten:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m).
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • kein Körperkontakt  Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots 
  • bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
  • Eine sog. "Community-Maske" muss immer dann getragen werden, wenn sich Personen auf Gängen in den Zeiten zwischen dem Unterricht bewegen, Räume betreten und verlassen, wenn sie also grundsätzlich ihren festen Standort verändern.
  • Sobald ein Schüler im Raum sitzt, darf die Maske für den Verlauf des Unterrichts abgenommen werden.
  • In den Bussen und z.B. beim Einkauf im Klosterladen ist das Tragen der Masken ebenfalls verpflichtend. Soweit der Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Blick auf die aktuelle COVID 19- Pandemie individuell eine besondere Risikosituation darstellt, ist im konkreten Einzelfall auf der Grundlage eines (fach-)ärztlichen Zeugnisses von der Schulleitung zu klären, ob die Schülerin oder der Schüler aus zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen. Als derartige Risikosituation gilt, wenn beispielsweise
  • eine (chronische) Vorerkrankung, insb. Erkrankungen des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegt,
  • oder wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird (wie z.B. durch Cortison),
  • oder eine Schwächung des Immunsystems z.B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie
  • eine Schwerbehinderung oder derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld bestehen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkankung bedingen. Bei einer besonderen Situation zu Hause, d.h. bei einer Risikosituation im familiären Umfeld, entscheiden die Eltern, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. 

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn eine solche Risikosituation vorliegt. Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (s.o.) ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Schüler sollten auch zu Hause bleiben, wenn bei Familienmitgliedern coronaspezifische Krankheitszeichen auftreten, bis die Situation geklärt ist.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich Sie mit so vielen Informationen konfrontieren muss, aber die Umstände erfordern einen sorgsamen Blick auf viele Details. Mein größter Wunsch ist, dass die Kinder nach so langer Abwesenheit von der Schule wieder langsam ein Gespür für die Gemeinschaft aufbauen und nach besten Kräften in ihrem Lernen vorangebracht werden können.

Spurlos wird diese Zeit sowieso an keinem vorübergehen. Unsere Aufgabe besteht darin, unseren Schülerinnen und Schüler den Rückhalt und die Stabilität zu geben, die sie in diesen aufgescheuchten Zeiten brauchen. Ich danke allen, die hier an der Schule daran mitwirken, und ganz besonders Ihnen zuhause für Ihre Sorge und Mühe, die Sie investieren!

Herzliche Grüße aus dem sich langsam belebenden EGM Ihr Markus Binzenhöfer, Schulleiter

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