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Aktuelles

Wiederaufnahme des Unterrichts in der Q 11

Informationen für die Q11 über die derzeitige Corona-Verordnung am EGM und den weiteren Ablauf.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Q 11, früher aufstehen, Stundenplan, Freunde sehen… - Ab dem kommenden Montag beginnt der Präsenzunterricht für die Q11 und wir freuen uns darauf, viele Gesichter nach fast zwei Monaten erstmals wiederzusehen. Heute möchte ich Ihnen und Euch Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts geben. Wir behalten im Großen und Ganzen den Stundenplan für die Q11 bei. Änderungen sind:

  • Es werden bis auf Weiteres keine Profilfächer (Zusatzkurse wie MS-Office, Politik & Zeitgeschichte etc.) unterrichtet
  • Die Seminarfächer (W / P) finden in der ersten Woche zur Absprache des weiteren Vorgehens statt. Im P-Seminar wird der Präsenzunterricht aber dann für den Rest von 11.2 ausgesetzt.
  • Es findet keinerlei Sportunterricht statt.
  • Es gibt einen neuen Raumplan für die Kurse, damit wir die Abstandsregeln einhalten können. Wir verfügen über ausreichend große Räume, um die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. Deshalb müssen wir die Kurse i.d.R. nicht teilen. Wir beginnen am Montag, dem 11.5., mit einer Begrüßung und Gesamtinformation der Q11 nach einem speziellen Modus. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich bitte bei ihrem Eintreffen zuerst auf das Sportgelände (Platz mit dem roten Sandbelag gegenüber der kleinen Turnhalle). Sicherheitsabstand und Mundschutz sind dabei zu beachten (s. u.). In Kleingruppen begeben sie sich dann nach Anweisung in die kleine Turnhalle an die ausgewiesenen Plätze.

Die folgenden Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID 19 sind verpflichtend einzuhalten:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m).
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • kein Körperkontakt
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots
  • bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
  • Eine sogenannte "Community-Maske" muss immer dann getragen werden, wenn sich Personen auf Gängen in den Zeiten zwischen dem Unterricht bewegen, Räume betreten und verlassen, wenn sie also grundsätzlich ihren festen Standort verändern.
  • Sobald ein Schüler im Raum sitzt, darf die Maske für den Verlauf des Unterrichts abgenommen werden.
  • In den Bussen und z.B. beim Einkauf im Klosterladen ist das Tragen der Masken ebenfalls verpflichtend. Soweit der Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Blick auf die aktuelle COVID 19- Pandemie individuell eine besondere Risikosituation darstellt, ist im konkreten Einzelfall auf der Grundlage eines (fach-)ärztlichen Zeugnisses von der Schulleitung zu klären, ob die Schülerin oder der Schüler aus zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen.

Als derartige Risikosituation gilt, wenn beispielsweise

  • eine (chronische) Vorerkrankung, insb. Erkrankungen des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegt,
  • oder wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird (wie z.B. durch Cortison), 
  • oder eine Schwächung des Immunsystems z.B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie
  • eine Schwerbehinderung oder derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld bestehen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkankung bedingen. Bei einer besonderen Situation zu Hause, d.h. bei einer Risikosituation im familiären Umfeld, entscheiden die Eltern, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn eine solche Risikosituation vorliegt. Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (s.o.) ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Schüler sollten auch zu Hause bleiben, wenn bei Familienmitgliedern coronaspezifische Krankheitszeichen auftreten, bis die Situation geklärt ist.

Zur Notengebung: Grundsätzlich wird in 11.2 auf die Erhebung fehlender kleiner und großer Leistungsnachweise verzichtet. Im Einzelfall können kleine mündliche Leistungsnachweise erhoben werden, wenn sich die Schülerin oder der Schüler dadurch nicht verschlechtert. Die Halbjahresleistung 11.2 wird aus den eventuell vorhandenen Leistungen gebildet und / oder einer Hochrechnung der Ergebnisse aus 11.1. Fehlende Leistungsnachweise können auf Antrag auch durch eine „Ersatzprüfung“ ermittelt werden. Details zu diesen Verfahren werden wir noch weitergeben.

Liebe Eltern, liebe Elftklässler, die Regeln für den Präsenzunterricht sind gewöhnungsbedürftig, aber notwendig, um der ganzen Schulfamilie das Gefühl von Achtsamkeit und Rücksichtnahme zu vermitteln. Weitere Details geben wir Euch am Montag bekannt und beantworten auch Eure Fragen. Es wird kein Unterricht "wie sonst" sein, aber wir nutzen jetzt die Chance, uns wieder einmal persönlich zu begegnen, nach besten Kräften. Ich danke unserem Team für die Vorbereitung und wünsche allen einen guten Anfang am Montag!

Herzlicher Gruß Markus Binzenhöfer, Schulleiter

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