Neuregelung Kurzarbeiten
In den Fächern, deren Hauptaufgabe darin besteht, dass sich Schülerinnen und Schüler mit einer Thematik aufgrund bestimmter Kompetenzen auseinandersetzen, werden am EGM in allen Jahrgangsstufen 5-10 (bzw. 11 im G9) KURZARBEITEN (gem. GSO § 23, Abs. 2) anstelle von Stegreifaufgaben geschrieben.
Konkret sind dies die Fächer:
- Religion
- Biologie
- Natur und Technik
- Geschichte
- Politik und Gesellschaft
- Geographie
- Wirtschaft und Recht
- Musik
Dafür gilt nach der Schulordnung (GSO § 23): Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Beschluss der ersten Lehrerkonferenz im Schuljahr 2022/23 am Montag, 12.9.2022 M. Binzenhöfer, Schulleiter
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