Aktuelles

Konzept für möglichen Distanzunterricht

Um für den Ernstfall des Distanzunterrichts vorbereitet zu sein, hat unsere Schule Leitlinien entwickelt. 

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Das Egbert-Gymnasium war in den ersten Wochen des Schuljahrs 2020-21 glücklicherweise kaum von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Auch wenn wir uns sehnlichst wünschen, dass dies so bleibt, müssen wir aufgrund steigender Fallzahlen im Landkreis Kitzingen und der Situation in benachbarten Landkreisen bzw. Schulen für den Ernstfall eines Ausschlusses von bestimmten Gruppen, Klassen, Jahrgangsstufen oder schlimmstenfalls aller Schülerinnen und Schüler vom Unterricht vor Ort gewappnet sein.

Das vorliegende Konzept erstellt für diese Situation einen Rahmen, der Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern Sicherheit und Orientierung für den Ernstfall geben und verhindern soll, dass wir auf eine Schulschließung hektisch oder haltlos reagieren müssen. Die Leitlinie für dieses Konzept sind die Grundbegriffe unserer pädagogischen Ausrichtung: Selbstständigkeit, Verantwortung, Kreativität, Glaube.

Das vorliegende Konzept basiert auf dem vom Kultusministerium veröffentlichten Schreiben „Distanzunterricht in Bayern - Rahmenkonzept (01.09.2020)“ sowie auf unseren Erfahrungen mit dem Distanzunterricht über die Lernplattform Mebis nach dem 13. März. Außerdem fließen weitere Schritte der digitalen Weiterentwicklung unseres Unterrichts vom Beginn des aktuellen Schuljahrs mit ein.

Ablauf des Distanzunterrichts

Für den Fall, dass einzelne Klassen bzw. Jahrgangsstufen die Schule nicht besuchen dürfen oder dass aufgrund der Reduzierung der Klassenstärke ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht eingeführt wird, gelten folgende Grundsätze.

„Kernfächer“ (Fächer mit Schulaufgaben):

  • Die Lehrkraft erteilt der Klasse über die Lernplattform Mebis Arbeitsaufträge a) als Wochenplan. Bei jüngeren Schülern muss der Wochenplan Strukturierungshilfen (Welcher Arbeitsschritt an welchem Tag?) enthalten. Es können beispielsweise Arbeitsaufträge für den Tag vorgesehen werden, an dem das jeweilige Fach laut Stundenplan in Erscheinung tritt. Die Wochenpläne müssen für die Klassen bzw. Gruppen bis spätestens Montag um 8 Uhr auf Mebis eingestellt sein. b) als Arbeitsauftrag für den jeweiligen Unterrichtstag, an dem das Fach im Stundenplan steht. Dieser muss am jeweiligen Tag vor 8 Uhr in Mebis eingestellt sein.
  • Jede Lehrkraft eines Kernfachs bietet mindestens einmal pro Woche eine Videosprechstunde für die Schüler einer Klasse an (nicht später als 17 Uhr), in der Erklärungen gegeben und Fragen zu den Aufträgen beantwortet werden können. Seite 2 von 5 Andere Fächer (ohne Schulaufgabe):

Andere Fächer (ohne Schulaufgaben)

  • In diesen Fächern soll bei längerem Distanzunterricht und in Berücksichtigung des Alters der Schüler ein kleines „Projekt“ erarbeitet werden. Dieser epochale Arbeitsauftrag kann auch gut durch die Zusammenarbeit zweier Fächer entstehen. Im Vordergrund steht dabei nicht Wissenserwerb oder das Auswendiglernen von Inhalten, sondern der selbstständige Umgang mit Informationen, die durch Materialien, Bücher oder im Internet abgerufen werden können. Es geht um eigenes Ausprobieren und kreatives Erforschen in dem Rahmen, der für Jugendliche in der häuslichen Situation machbar ist (z.B. Biologie: Aufziehen und Beobachtung einer Topfpflanze; Geschichte: Sammeln von Informationen über ein historisches Gebäude im Heimatort; Sport: Fitnessübungen im eigenen Zimmer u.v.m.). Hierbei ist stets auf die Verhältnismäßigkeit und ausreichende Zeitvorgabe zu achten.

Insgesamt sollen kleinschrittige Arbeitsaufträge, die unberechenbar über den Tag verteilt bei den Lernenden ankommen und gerade bei jüngeren Schülern zu einem Gefühl von Überforderung führen, vermieden werden.

Für alle Fächer gilt: Arbeitsaufträge müssen aktiv durch die Schüler und bis zu einem bestimmten Tag erbracht werden. Die Schüler müssen – bei entsprechend langer Dauer der Distanzphase – mind. einmal pro Woche eine Rückmeldung zu ihren Arbeiten durch die Lehrkraft erhalten (Korrektur, kurzer Kommentar, Lob oder auch Bewertung, s.u.).

Ein Fachlehrer lädt die jeweilige Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter in seinen Mebis-Kurs ein, damit die Klassenleitung ebenfalls Einblick in das Arbeitspensum der Klasse hat.

Für den Fall, dass sich gesunde Lehrkräfte in Quarantäne begeben müssen, erstellen diese entsprechende Arbeitsaufträge für ihre Klassen / Kurse in Mebis. Die Klasse / der Kurs erledigt die Aufträge in den Fachstunden vor Ort unter Aufsicht einer Vertretungslehrkraft, die für die Klasse nach Bedarf Leih-I-Pads zur Verfügung stellt, bzw. auch als Hausaufgabe. Die Schüler erhalten regelmäßig Rückmeldungen für ihre Aufträge (s.o.).

Für den Fall, dass einzelne Schüler nicht am Unterricht teilnehmen dürfen, leiten üblicherweise Mitschüler aus der Klasse die Hefteinträge und Hausaufgaben weiter. Falls dies nicht (ausreichend) gelingt bzw. bei längerer Absenz, wenden sich die betroffenen Schüler bzw. deren Eltern direkt an die Lehrkräfte.

Tagesstruktur

Durch die Wochenpläne und die Projektarbeit ergibt sich für jeden Schüler ein Tagespensum, das er – je nach Alter – mithilfe seiner Eltern selbst einteilen muss. Hierbei kommt ihm bzw. seinen Eltern eine hohe Verantwortung zu. Wann der Schüler seinen Arbeitstag zuhause beginnt und wie er ihn gestaltet, kann und will die Schule nicht umfassend kontrollieren. Für den Fall, dass Schüler die Aufträge nicht erledigen oder über längere Zeit keine Rückmeldung geben, greifen weitere Schritte (s.u.).

Schritte bei Verweigerung einer Schülerin oder eines Schülers

Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG).

Kommt eine Schülerin oder ein Schüler seinen Verpflichtungen im Distanzunterricht nicht nach oder erfolgt von ihm längere Zeit keine Rückmeldung, so sucht die Lehrkraft zunächst telefonisch das Gespräch mit ihm bzw. seinen Eltern und klärt die Ursache des Versäumnisses. Ggf. können technische Hilfestellungen angeboten werden. Ist das Elternhaus telefonisch nicht erreichbar, wird ein entsprechender Hinweis als Ordnungsmaßnahme versandt. Erfolgt keine Veränderung, so entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den päd. Teams (z.B. Klassenleitung. Stufenbetreuung, Schulseelsorge, Tagesheim), welche weiteren Schritte nötig sind.

Leistungsnachweise

Schriftliche Leistungsnachweise

  • Schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben) werden grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht. Sollte eine Klasse oder Jahrgangsstufe längere Zeit (z.B. zwei Wochen oder mehr) im Distanzunterricht bleiben müssen, so werden am EGM keine Schulaufgaben, Kurzarbeiten oder Stegreifaufgaben unmittelbar nach Rückkehr der Schüler angesetzt. Es sollten mind. zwei Unterrichtsstunden dazwischenliegen, um den gelernten Stoff abzusichern. Allerdings kann Stoff, der im Distanzunterricht vermittelt wurde, später Bestandteil einer Schulaufgabe sein.
  • Im (länger andauernden) Wechselbetrieb von Präsenz- und Distanzunterricht ist die Durchführung von schriftlichen Leistungsnachweisen auch mit allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse möglich, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann (z. B. durch Nutzung zweier Klassenzimmer, der neuen Mensa oder anderer großer Räume als Prüfungsraum). Für diesen Fall werden Schüler und Eltern rechtzeitig über den Prüfungsmodus informiert

Mündliche und andere "kleine" Leistungsnachweise

  • Auch im Distanzunterricht ist das Erbringen mündlicher Leistungsnachweise möglich. Dafür kommen nach dem Konzept des EGM vielfältige Formate in Betracht:
    • Referate, die im Rahmen einer Videokonferenz über das System „BigBlueButton“ gehalten werden oder aufgezeichnet und der Lehrkraft übermittelt werden können. Das System „BBB“ ermöglicht die Darstellung des Referenten und zugleich die Einblendung von Präsentationen oder Filmeinspielungen. Voraussetzung ist die Einführung der betreffenden Schüler in die technischen Möglichkeiten.
    • Vorstellen von Arbeitsergebnissen (z. B. im Rahmen einer Videokonferenz)
    • Weitere interaktive Formate 
  • Auch Formen kompetenzorientierter Aufgaben wie Portfolio-Arbeit, Ergebnisse der Projektarbeit in den Fächern ohne Schulaufgabe etc. können für eine Leistungserhebung geeignet sein, ebenso die Abgabe eines zuvor klar definierten Arbeitsauftrags.
  • Solche „kleinen“ Leistungserhebungen müssen den Schülerinnen und Schülern mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt werden. Die Kriterien der Bewertung müssen bekannt sein.

Brücken- und Hilfsangebote

Nach dem Ende der zu Beginn des Schuljahrs am EGM angebotenen „Study Hall“ stehen die dort verwendeten Online-Übungsmaterialien auch weiterhin zur Verfügung und können im Falle längerer Corona-Maßnahmen erneut als Brückenangebote eingesetzt werden. Auch die „Study Hall“ vor Ort kann als Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler, die sich mit der häuslichen Lernorganisation schwerer tun, reaktiviert werden.

Bei Fragen rund um die Lernplattform Mebis stehen unsere Mebis-Koordinatoren Herr Pohl (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), Frau Höppner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Herr Grimm (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.

Daneben bestehen am Egbert-Gymnasium natürlich auch während Corona-Einschränkungen die bekannten Gesprächs- und Hilfsangebote durch die Schulseelsorge, das „Café Problemlos“, das Tagesheim-Team, die Beratungslehrerin und andere, auch auf der Homepage genannter Stellen, weiter. Eine Krise kann nach unserer Auffassung nicht nur durch Regeln und Konzepte bewältigt werden, sondern durch zwischenmenschliche Nähe und Hilfe, die aus dem Glauben an Gott ihre Kraft gewinnt.

Wichtige technische Voraussetzungen

Um optimal auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, müssen Lehrkräfte und Schüler nun zeitnah folgende technische Voraussetzungen prüfen:

  • Jeder Schüler und jede Lehrkraft hat einen funktionierenden Mebis-Zugang (Passwort!)
  • Jede Lehrkraft hat alle ihre Klassen / Kurse als Mebis-Kurse angelegt und für das laufende Schuljahr entsprechend aktualisiert (Bezeichnung, Einschreibung der Teilnehmer)
  • Jeder Schüler verfügt zuhause über den Zugang zu einem PC mit Internetzugang. Falls nicht, besteht nach wie vor die Möglichkeit, Leihgeräte über das EGM zu erhalten. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Sekretariat.
  • Das EGM hat ab sofort das Videokonferenzsystem „BigBlueButton“ eingeführt. Es verfügt über mehr Möglichkeiten als das zuvor benutzte „Jitsi Meet“ und konnte bereits erfolgreich bei den Klassenelternabenden eingesetzt werden.
  • Nach Möglichkeit müssen die Schülerinnen und Schüler am letzten Tag vor einer Phase des Distanzunterrichts alle ihre Schulbücher mit nach Hause nehmen, sofern sie nicht digitale Lehrbücher abonniert haben.

Kommunikation

Die Lehrkräfte sind zu den regulären Terminen ihrer Sprechstunden für die Eltern (und Schüler) telefonisch erreichbar. Die Eltern melden sich bitte im Sekretariat, dann wird die Verbindung zur Lehrkraft hergestellt. Die Lehrkräfte können zudem über ihre neue Dienstmail-Adresse (nach dem einheitlichen Muster Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) kontaktiert werden. Direktorat, Sekretariat und Schulseelsorge sind wie bisher vor Ort an der Schule zu erreichen. Alle Kontaktwege sind auf der Homepage zu finden.

Ich wünsche der gesamten Schulfamilie, dass wir mithilfe dieser Leitlinien gut durch eventuelle Einschränkungen kommen können und dass unseren Jugendlichen das Lernen „trotzdem gelingt“ – und vielleicht sogar neue Entdeckungen möglich sind?

Münsterschwarzach, Oktober 2020 Markus Binzenhöfer, Schulleiter

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Kontakt

Abtei Münsterschwarzach K.d.ö.R 
Egbert-Gymnasium Münsterschwarzach
Schweinfurter-Str. 40
97359 Münsterschwarzach

Telefon: 09324/ 20 260
Fax : 09324/ 20 460
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Schulleitung

OStD Markus Binzenhöfer
StD Br. Dr. Jeremia Schwachhöfer