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Richtlinien für Distanzunterricht

Geschrieben von EGM am .

ES GELINGT MIR TROTZDEM!

Liebe EGM-Schulfamilie!

Nach den politischen Entscheidungen der letzten Tage, die wir in der Presse mitverfolgen konnten, steht fest, dass die Schülerinnen und Schüler bis mindestens 31. Januar 2021 im Distanzunterricht unterrichtet werden. Somit möchte ich erneut allen Lehrenden und Lernenden sowie deren Eltern Richtlinien für die bevorstehenden drei Wochen an die Hand geben. Das gemeinsame, einheitliche Vorgehen ist mir dabei besonders wichtig, da es sich in der Vergangenheit bewährt hat. Das vorliegende Konzept baut auf unserem Rahmenkonzept „Es gelingt mir trotzdem“ vom vergangenen Herbst auf sowie auf den Rahmenplänen des Kultusministeriums. Da wir frühere Konzepte immer wieder optimieren und auf die aktuelle Situation zuschneiden möchten, folgt nun nochmals eine entsprechend umfangreiche Zusammenstellung. Ich bitte um Ihr und Euer Verständnis und hoffe, dass sie uns eine gute Orientierung bieten kann.

1. Ablauf des Distanzunterrichts

A. Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10 in den „Kernfächern“ (Fächer mit Schulaufgaben)

 Die Lehrkraft erteilt der Klasse über die Lernplattform Mebis Arbeitsaufträge. Diese können von Schülerinnen und Schülern täglich ab 8.45 Uhr (gestaffelter Mebis-Zugriff zur Vermeidung von Überlastung) abgerufen werden, und zwar

a) als Wochenplan. Bei jüngeren Schülern muss der Wochenplan Strukturierungshilfen (Welcher Arbeitsschritt an welchem Tag?) enthalten. Es können beispielsweise Arbeitsaufträge für den Tag vorgesehen werden, an dem das jeweilige Fach laut Stundenplan in Erscheinung tritt. Die Wochenpläne müssen für die Klassen bzw. Gruppen bis spätestens Montag um 8.45 Uhr auf Mebis eingestellt sein.

b) als Arbeitsauftrag für den jeweiligen Unterrichtstag, an dem das Fach im Stundenplan steht. Dieser muss am jeweiligen Tag vor 8.45 Uhr in Mebis eingestellt sein.

 Mit jeder Klasse wird im Schulaufgabenfach wöchentlich noch mind. eine, in Mathematik und der Fremdsprache mind. zwei verpflichtende Videokonferenz-Stunden abgehalten, in der z.B. offene Fragen geklärt werden, miteinander übersetzt oder gerechnet wird, Tipps für das Üben gegeben werden und auch kleine Leistungsnachweise erbracht werden können (s.u.). Diese Videokonferenz-Stunde findet zu einem Zeitpunkt statt, in der der Schüler das betreffende Fach auch im Stundenplan hätte. Auf diese Weise wird die häusliche Arbeit immer wieder durch die Erfahrung des gemeinsamen Lernens und der persönlichen Begegnung mit der Lehrkraft zu fest vereinbarten Zeiten ergänzt.

B. Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10 in den anderen Fächern (ohne Schulaufgabe)

 In diesen Fächern soll in Berücksichtigung des Alters der Schüler ein kleines „Projekt“ erarbeitet werden. Dieser epochale Arbeitsauftrag kann auch gut durch die Zusammenarbeit zweier Fächer entstehen. Im Vordergrund steht dabei nicht Wissenserwerb oder das Auswendiglernen von Inhalten, sondern der selbstständige Umgang mit Informationen, die durch Materialien, Bücher oder im Internet abgerufen werden können. Es geht um eigenes Ausprobieren und kreatives Erforschen in dem Rahmen, der für Jugendliche in der häuslichen Situation machbar ist (z.B. Biologie: Aufziehen und Beobachtung einer Topfpflanze; Geschichte: Sammeln von Informationen über ein historisches Gebäude im Heimatort; Sport: Fitnessübungen im eigenen Zimmer u.v.m.). Hierbei ist stets auf die Verhältnismäßigkeit und ausreichende Zeitvorgabe zu achten. Durch das „kleine Projekt“ wollen wir bewusst auch das nicht-digitale Tun wie Bewegung, Malen und Zeichnen, Arbeit mit Material, ggf. Handschrift als Gegengewicht zur erhöhten „Bildschirm-Zeit“ der Schüler fördern.

C. Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 11 und 12

In der Qualifikationsphase sind nahezu alle Fächer Schulaufgaben-Fächer und sind ggf. auch abiturrelevant. Somit gilt für diese beiden Jahrgangsstufen der unter A. beschriebene Ablauf. Um dem eigenverantwortlichen Arbeiten der älteren Schüler mehr Raum zu geben, sollten die Videokonferenz- Stunden hier besonders in den Fremdsprachen, der Mathematik und in Deutsch eingesetzt werden.

Für alle Jahrgangsstufen und Fächer gilt:

 Kleinschrittige Arbeitsaufträge, die unberechenbar über den Tag verteilt bei den Lernenden ankommen und gerade bei jüngeren Schülern zu einem Gefühl von Überforderung führen, sollen vermieden werden.

 Arbeitsaufträge müssen aktiv durch die Schüler und bis zu einem bestimmten Tag erbracht werden. Die Schüler müssen mind. einmal pro Woche eine Rückmeldung zu ihren Arbeiten durch die Lehrkraft erhalten (Korrektur, kurzer Kommentar, Lob oder auch Bewertung, s.u.).

 Ein Fachlehrer lädt die jeweilige Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter in seinen Mebis-Kurs ein, damit die Klassenleitung ebenfalls Einblick in das Arbeitspensum der Klasse hat.

2. Tagesstruktur

Durch die Videokonferenzstunden, Tagesaufträge, Wochenpläne und die Projektarbeit ergibt sich für jeden Schüler ein Tagespensum, das er – je nach Alter – mithilfe seiner Eltern selbst einteilen muss. Ein Schüler sollte ungefähr vier bis sechs Zeitstunden täglich mit Lernaufgaben bzw. Videostunden beschäftigt sein. Wird dieses Pensum wesentlich unter- oder überschritten, bitten wir um Rückmeldung an die Klassen- oder Schulleitung. Für den Fall, dass Schüler die Aufträge nicht erledigen oder über längere Zeit keine Rückmeldung geben, greifen weitere Schritte (s.u.).

3. Schritte bei Verweigerung einer Schülerin oder eines Schülers

Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG).

Kommt eine Schülerin oder ein Schüler seinen Verpflichtungen im Distanzunterricht nicht nach oder erfolgt von ihm längere Zeit keine Rückmeldung, so sucht die Lehrkraft zunächst telefonisch das Gespräch mit ihm bzw. seinen Eltern und klärt die Ursache des Versäumnisses. Ggf. können technische Hilfestellungen angeboten werden. Ist das Elternhaus telefonisch nicht erreichbar, wird ein entsprechender Hinweis als Ordnungsmaßnahme versandt. Erfolgt keine Veränderung, so entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den päd. Teams (z.B. Klassenleitung, Stufenbetreuung, Schulseelsorge, Tagesheim), welche weiteren Schritte nötig sind.

4. Leistungsnachweise

Schriftliche Leistungsnachweise, mündliche Schulaufgaben und W-Seminar-Präsentationen

 Schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben) werden grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht. Am EGM werden keine Schulaufgaben, Kurzarbeiten oder Stegreifaufgaben unmittelbar nach Rückkehr der Schüler aus dem Distanzunterricht angesetzt. Es sollten mind. zwei Unterrichtsstunden dazwischenliegen, um den gelernten Stoff abzusichern. Allerdings kann Stoff, der im Distanzunterricht vermittelt wurde, später Bestandteil einer Schulaufgabe sein.

 Mündliche Schulaufgaben (z.B. in der Fremdsprache) finden in der Distanzphase nicht statt, ebenso werden die W-Seminar-Präsentationen der Q12 verschoben.

Hinsichtlich der vom KM angekündigten Reduktion der Schulaufgabenzahl sowie der Verschiebung von Zeugnis- und Prüfungsterminen liegen uns noch keine genaueren Angaben vor. Näheres dazu folgt.

Mündliche und andere „kleine“ Leistungsnachweise

 Auch im Distanzunterricht ist das Erbringen mündlicher Leistungsnachweise möglich. Dafür kommen nach dem Konzept des EGM vielfältige Formate in Betracht:

o Referate, die im Rahmen einer Videokonferenz über das System „BigBlueButton“ gehalten werden oder aufgezeichnet und der Lehrkraft übermittelt werden können. Das System „BBB“ ermöglicht die Darstellung des Referenten und zugleich die Einblendung von Präsentationen oder Filmeinspielungen. Voraussetzung ist die Einführung der betreffenden Schüler in die technischen Möglichkeiten.

o Vorstellen von Arbeitsergebnissen (z. B. im Rahmen einer Videokonferenz)

o Rechenschaftsablagen in Videokonferenz-Stunden

o Weitere interaktive Formate

 Auch Formen kompetenzorientierter Aufgaben wie Portfolio-Arbeit, Ergebnisse der Projektarbeit in den Fächern ohne Schulaufgabe etc. können für eine Leistungserhebung geeignet sein, ebenso die Abgabe eines zuvor klar definierten Arbeitsauftrags.

 Solche „kleinen“ Leistungserhebungen müssen den Schülerinnen und Schülern mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt werden. Die Kriterien der Bewertung müssen bekannt sein. Grundlage hierfür sind u.a. die von Fr. Kerstin Höppner in Abstimmung mit den Fachschaftsleitern erstellten Bewertungskriterien für Erklärvideos.

5. Brücken- und Hilfsangebote

Für Schüler, die sich in einem Fach schwertun und aufgrund der Corona-Einschränkungen event. weiter zurückgefallen sind, bieten wir Förderstunden als Videokonferenz-Stunden bei Fachlehrkräften an, in denen diese Schüler einzeln oder in der Kleingruppe bei ihren Aufgaben unterstützt und gefördert werden. Für diese Förderstunden, die an bestimmten Nachmittagen angesetzt werden, wird ein eigener Stundenplan erstellt und in Kürze veröffentlicht.

Bei Fragen rund um die Lernplattform Mebis stehen unsere Mebis-Koordinatoren Herr Pohl (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) , Frau Höppner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Herr Grimm (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.

Daneben bestehen am Egbert-Gymnasium natürlich auch während Corona-Einschränkungen die bekannten Gesprächs- und Hilfsangebote durch die Schulseelsorge, das „Café Problemlos“, das Tagesheim-Team, die Beratungslehrerin und andere, auch auf der Homepage genannter Stellen, weiter. Eine Krise kann nach unserer Auffassung nicht nur durch Regeln und Konzepte bewältigt werden, sondern durch zwischenmenschliche Nähe und Hilfe, die aus dem Glauben an Gott ihre Kraft gewinnt.

6. Wichtige technische Voraussetzungen

 Jeder Schüler und jede Lehrkraft hat einen funktionierenden Mebis-Zugang

 Jede Lehrkraft hat alle ihre Klassen / Kurse als Mebis-Kurse angelegt und entsprechend aktualisiert (einheitliche Bezeichnung, Einschreibung der Teilnehmer)

 Jeder Schüler verfügt zuhause über den Zugang zu einem PC mit Internetzugang. Falls nicht, besteht nach wie vor die Möglichkeit, Leihgeräte über das EGM zu erhalten. Leihgeräte müssen bei Herrn Graf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) per E-Mail bis Dienstag, 12.1., gebucht werden. Die Ausgabe erfolgt am Mittwoch, 13.1., 10-11 Uhr an der Schule (Sekretariat).

 Das EGM hat im Herbst das Videokonferenzsystem „BigBlueButton“ eingeführt.

 Sofern noch Schulbücher oder andere persönliche Dinge in der Schule sind, können diese abgeholt werden (bitte kurz vorher im Sekretariat anrufen).

7. Kommunikation

Die Lehrkräfte sind zu den regulären Terminen ihrer Sprechstunden für die Eltern (und Schüler) telefonisch erreichbar. Die Eltern melden sich bitte im Sekretariat, dann wird die Verbindung zur Lehrkraft hergestellt. Die Lehrkräfte können zudem über ihre neue Dienstmail-Adresse (siehe Anhang) kontaktiert werden. Seite 5 von 5

Direktorat, Sekretariat und Schulseelsorge sind wie bisher vor Ort an der Schule zu erreichen. Im Anhang finden Sie eine Liste aller Kontaktdaten des schulischen Personals (Dienstmail, BBB-Zugang). Alle Kontaktwege sind auch auf der Homepage und auf Mebis zu finden.

8. Weitere Informationen

Notbetreuung:

Ein Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen,

 wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere weil erziehungsberechtigte Personen ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, kein Urlaub genommen werden kann oder Arbeitgeber keine Freistellung gewähren, sie alleinerziehend oder selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder

 wenn seine Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist oder

 dessen Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben.

Die Eltern sind gebeten, den Betreuungsbedarf gegenüber der Schule formlos und in aller Kürze zu begründen. Näheres zur Notbetreuung vgl. das beiliegende Infoschreiben. Wir bitten Sie höflich um eine möglichst zeitnahe Anmeldung zur Notbetreuung bis Freitag, 13 Uhr über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, aus der Tage und Zeiten der gewünschten Betreuung hervorgeht.

Das Mittagessen wird ab Montag automatisch von der Schule bis 31.1. abbestellt.

Die TH-Gebühren für den Monat Januar werden entsprechend angepasst.

Instrumentalschule: Nach Möglichkeit findet hier Online-Unterricht statt.

Wir beginnen den Distanzunterricht am Montag, den 11.1.2021 mit einer Convocatio um 8.30 Uhr, die live aus der Abteikirche unter dem Link https://youtu.be/IBEIzYB97fs übertragen wird und den Startschuss für diese besonderen drei Wochen bildet.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte, wir haben ein großes gemeinsames Ziel: Der bevorstehende Distanzunterricht soll uns als Lehrende und Lernende so intensiv wie nur möglich verbinden. Wir wollen nicht stehenbleiben, sondern weiterwachsen und auch unter diesen besonderen Bedingungen eine gute Zukunft bauen. Wenn jede und jeder seinen Anteil dazu einbringt, kann dieses Ziel erreicht werden. Bitte helfen Sie, helft mit besten Kräften und im Vertrauen auf unsere gute Schulgemeinschaft mit, damit es „trotzdem“ gelingt!

Während des Distanzunterrichts (aufgrund des Lockdowns) ist unser Sekretariat täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt (Tel. 09324 20260)
Sie können uns jederzeit per E-Mail kontaktieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Mit den besten Wünschen für den Schulstart im Distanzunterricht

Grüßt Sie und Euch im Namen des Teams im Direktorat

Markus Binzenhöfer, Schulleiter