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Ergänzung zum Rahmenhygieneplan

Anpassungen bei Attestpflicht (Stand 13.11.2020)

"Der Minister verkündete [...] eine Neuerung, die bei vielen Eltern für ein Aufatmen sorgen dürfte: „Wir passen in Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Vorgaben für den Umgang mit Erkrankungen an. So dürfen Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Lehrkräfte im Freistaat. Grundschulkinder mit nur leichten Symptomen können wie bisher auch weiter die Schule besuchen. „Damit haben wir die Wünsche und Anregungen von zahlreichen Eltern aufgenommen. Uns ist dabei wichtig: Wir stellen weiterhin einen medizinisch verantwortungsvollen Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen während der Pandemie sicher – was oberstes Ziel sein muss. Gleichzeitig halten wir die zusätzliche Belastung für Schüler und Eltern so gering wie nur möglich“, so Piazolo."

Den ganzen Text können Sie einsehen unter
https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7120/anpassungen-sorgen-fuer-erleichterungen-im-schulalltag.html

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